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Die mobile TI für Hebammen

Die Telematikinfrastruktur (TI) kommt und bringt Ihnen mittlerweile echte Vorteile. Ein guter Zeitpunkt, um zu überlegen, ob Sie sich jetzt in aller Ruhe anschließen wollen.

Wir erklären Ihnen, wie der Anschluss klappt und was die TI bereits ermöglicht.

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Ihr Weg in die TI in vier Phasen

  1. Elektronischen Heilmittelberufsausweis (eHBA) beantragen

  2. SMC-B beantragen

  3. Kartenterminal bestellen

  4. TI anschließen und KIM-Adresse einrichten

Keine Sorge – mit Vertragsabschluss erhalten Sie ein Schritt-für-Schritt-Onboarding für den sicheren Weg in die Telematikinfrastruktur (TI). Im Anschluss an die vier Phasen begleiten wir Sie dabei, die Kostenerstattung erfolgreich auf den Weg zu bringen.

Doch zunächst: Was ist die Telematikinfrastruktur für Hebammen und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Was ist die TI?

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll die medizinische Versorgung digital unterstützen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten effizienter und gleichzeitig sicher gestalten.

Als Hebamme sind Sie oft die wichtigste Ansprechpartnerin, wenn es um die einfühlsame und umfassende Betreuung und Beratung von Schwangeren und jungen Müttern geht. Zugleich spielt die enge Zusammenarbeit mit Frauenarztpraxen, Geburtshäusern, anderen Hebammen sowie Krankenhäusern eine entscheidende Rolle. Die TI, als digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems, erleichtert diesen Austausch. Das Herzstück der TI sind verschiedene Anwendungen, darunter KIM. Durch die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher per E-Mail versendet werden.

Ihr persönlicher TI-Zugang: Der eHBA

Der eHBA ist Ihr persönlicher Zugang zur TI. In Vorbereitung müssen Sie sich bei “Bund ID” eine ID erstellen, welche für die Beantragung des eHBAs benötigt wird. Im eGBR stellen Sie dann einen Antrag für Ihren eHBA. Hier wählen Sie einen Vertrauensdienstanbieter (VDA) aus, welcher den eHBA produziert. Hier bestellen Sie Ihren eHBA.

Der TI Zugang für Ihre Institution: Die SMC-B

Der Antrag für die SMC-B Karte läuft sehr ähnlich zu dem Antrag Ihres eHBAs ab. Sie stellen wieder einen Antrag im eGBR, diesmal mit Ihrem Institutionskennzeichen, mit der Ausweisnummer Ihres eHBAs und einem Nachweis, der Ihre Vertretungsberechtigung für Ihre Institution belegt. Sie erhalten eine SMC-B Vorgangsnummer, welche Sie bei Ihrem gewählten VDA angeben. Mit Erhalt Ihrer Karte schalten Sie diese frei, damit Sie in der TI gefunden werden.

Die Verbindung in die TI: Das Kartenterminal

Wenn Sie nun Ihren eHBA und die SMC-B in den Händen halten, können Sie das Kartenterminal bestellen. Dies kommt vorkonfiguriert zu Ihnen! Ihr Glück, mit miyaTI brauchen Sie keinen Techniker. Sie packen einfach das Kartenterminal aus, schließen es an Strom und Internet an, setzen Ihre SMC-B Karte ein und schon ist es richtig verbunden.

Die Einrichtung der TI: Anschluss und KIM-Adresse

Ihr Kartenterminal hat eine sichere Verbindung mit der TI hergestellt, so sind Sie bereit für die Einrichtung Ihres miyaTI Zugangs. Sie erstellen nun Ihren TI-Account, aktivieren einmalig Ihre SMC-B und können im Anschluss Ihre KIM-Adresse einrichten. Nach der erfolgreichen Einrichtung können Sie die Erstattung im GKV-Antragsportal beantragen.

FAQs zur miyaTI

Brauche ich eine (spezielle) Praxisverwaltungssoftware, um die TI zu nutzen?
Nein, miyaTI kann unabhängig von einer Praxisverwaltungssoftware genutzt werden.

Was sind TI-Fachanwendungen?
TI-Fachanwendungen sind spezialisierte digitale Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), welche konkrete medizinische oder administrative Prozesse im Gesundheitswesen digital und sektorenübergreifend unterstützen. Sie bauen auf der sicheren Infrastruktur der TI auf und sind für bestimmte Aufgaben vorgesehen, z. B. die Übertragung von Dokumenten, Kommunikation oder den Zugriff auf Patientendaten.

Welche TI-Fachanwendungen gibt es?

  • KIM
  • ePA
  • NFDM
  • eMP
  • TIM

Was ist der eHBA und wofür brauche ich diesen?
Einen eHBA, also einen elektronischen Heilberufeausweis braucht man als Hebamme für zwei Punkte:

  1. Wenn ich eine SMC-B Karte, also eine Institutions- oder Praxiskarte bestelle, muss ich mich dafür mit meinem eHBA ausweisen. Ohne eHBA keine SMC-B!
  2. Wenn ich im Verzeichnisdienst (VZD) der TI, also dem zentralen bundesweiten Adressbuch der TI als einzelne Person aufgelistet werden will, dann benötige ich dafür einen eHBA.

Weitere Funktionen hat der eHBA aktuell nicht. Trotzdem sollte man ihn gut aufbewahren, denn schon bald könnte der Gesetzgeber neue Funktionen freigeben, für deren Nutzung man sich mit seinem eHBA ausweisen.

Braucht jede Hebamme einen eHBA?
Angestellte Hebammen benötigen keinen eigenen eHBA, da es aktuell kaum sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten für einen eHBA für Hebammen gibt. Als Inhaberin einer Hebammenpraxis oder eines Geburtshauses kann ich die SMC-B Karte beantragen und muss im Antrag eine institutionsangehörige Person mit eHBA benennen. Man benötigt genau einen eHBA zur Bestellung der SMC-B Karte. Der eHBA gehört der Person, die ihn beantragt hat, also der Hebamme selbst.

Was ist die SMC-B Karte und woher bekomme ich diese?
Wenn Sie Ihren eHBA in den Händen halten, sind Sie berechtigt den TI Zugang für Ihre Organisation zu bestellen. Sie erhalten dann eine elektronische Institutionsausweiskarte.

Diese Karte nennt sich SMC-B und ähnelt einer SIM-Karte. Die SMC-B erhalten Sie bei einem dafür zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA), nachdem Sie offiziell als Hebamme registriert sind und im Gesundheitsberuferegister (GBR) Ihrer Region eingetragen sind.

Was ist der Unterschied vom eHBA und der SMC-B-Karte?
Die SMC-B Karte ist der Ausweis bzw. die Ausweiskarte einer Einrichtung bzw. Institution, also z.B. Ihrer Praxis. Im Gegensatz dazu ist der eHBA die Ausweiskarte für eine bestimmte Person, die als Leistungserbringer arbeitet.
Anmerkung: Wenn Sie eine SMC-B Karte beantragen wollen, müssen Sie sich dazu mit einem eHBA ausweisen.

Was brauche ich als Hebamme für den Anschluss an die TI?
Technische Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für miyaTI ausschließlich eine funktionierende Internetanbindung, ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone), ein TI-Kartenlesegerät sowie Ihre SMC-Karte und der eHBA – und natürlich: ein TI-Anbieter.

Welche TI-Fachanwendungen kann ich als Hebamme nutzen?

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ePA – elektronische Patientenakte
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • eMutterpass in der ePA

Was brauche ich für die TI?
Ihre Organisation gilt als angeschlossen an die TI, sobald Sie diese 5 Dinge besitzen bzw. eingerichtet haben:

  1. eHBA: elektronischer Heilberufsausweis – Diesen kann jede Hebamme mit Berufsurkunde für sich beantragen.
  2. SMC-B: Institutions- oder Praxisausweis – Damit weist sich eine Praxis oder Organisation innerhalb der TI aus. Diesen kann jede Praxis für sich beantragen.
  3. Kartenterminal: Über das Kartenterminal stellt Ihre Organisation eine Verbindung mit der TI her. Sie erhalten es von Ihrem TI-Anbieter
  4. TI-Zugang: Eine sichere Verbindung des Kartenterminals Ihrer Organisation mit der TI, z. B. über ein TI-Gateway. Für diese benötigen Sie einen Vertrag mit einem TI-Anbieter.
  5. KIM-Postfach: Eine sichere E-Mail Adresse für Ihre Organisation innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Welche Internetgeschwindigkeit benötige ich für die TI?
Wenn Sie bislang E-Mails und Internet-Suchmaschinen über Ihren Internet-Anschluss nutzen können, werden Sie problemlos in der TI arbeiten können.

Sollten Sie später regelmäßig Röntgenbilder oder MRT-Scans aus der Elektronischen Patientenakte (ePA) im Detail betrachten wollen, profitieren Sie natürlich von einer stabilen und schnellen Internet-Anbindung.
Die üblichen Funktionen der TI (KIM und der Verzeichnisdienst) können auch auch mobile Datentarife genutzt werden.

Ist es sinnvoll ein mobiles Kartenlesegerät zusätzlich anzuschaffen?
Nein, eine Anschaffung eines zusätzlichen Kartenlesegärts ist nicht sinnvoll. Denn mobile Kartenlesegeräte haben keine Verbindung in die TI, sondern speichern lediglich die Daten, die man über die eGK (elektronische Gesundheitskarte) auslesen kann.

Kann ich die TI auch mobil, z.B. bei einem Hausbesuch nutzen?

Die miyaTI hat eine extra Zulassung für die mobile Nutzung der TI, damit Sie z.B. bei einem Hausbesuch trotzdem auf Ihr KIM Postfach (E-Mail in der TI) zugreifen können. Dazu brauchen Sie nur ein Tablet oder ein Handy, das z.B. über einen Mobilfunktarif Zugang zum Internet hat.