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Die mobile TI für Hebammen

Die Telematikinfrastruktur (TI) kommt und bringt Ihnen mittlerweile echte Vorteile. Ein guter Zeitpunkt, um zu überlegen, ob Sie sich jetzt in aller Ruhe anschließen wollen.

Wir erklären Ihnen, wie der Anschluss klappt und was die TI bereits ermöglicht.

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Ihr Weg in die TI in 4 Phasen

  1. Elektronischen Heilmittelberufsausweis (eHBA) beantragen

  2. SMC-B beantragen

  3. Kartenterminal bestellen

  4. TI anschließen und KIM-Adresse einrichten

Keine Sorge, wir begleiten Sie dabei! Mit Vertragsabschluss bekommen Sie Zugang zum Schritt-für-Schritt-Onboarding. Das führt Sie sicher durch den TI-Anschlussprozess, so klappen die vier Phasen mit links. Danach unterstützen wir Sie beim Antrag auf Kostenerstattung.

Vorab fragen Sie sich aber vielleicht: Was bedeutet die Telematikinfrastruktur für Hebammen und welche Vorteile bringt sie überhaupt?

Was ist die TI?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Datennetz im Gesundheitswesen. Es soll die Kommunikation zwischen allen Beteiligten effizienter und gleichzeitig sicher gestalten.

Als Hebamme sind Sie oft die wichtigste Ansprechpartnerin, wenn es um die einfühlsame und umfassende Betreuung und Beratung von Schwangeren und jungen Müttern geht. Zugleich spielt die enge Zusammenarbeit mit Frauenarztpraxen, Geburtshäusern, anderen Hebammen und Krankenhäusern eine entscheidende Rolle. Die TI erleichtert diesen Austausch, etwa mit KIM, dem E-Mail-Postfach innerhalb der TI. KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“, darüber können Sie wichtige Dokumente und Nachrichten sicher per E-Mail versenden.

Ihr persönlicher TI-Zugang: eHBA

Der eHBA ist Ihr persönlicher Zugang zur TI. Um ihn beantragen zu können, müssen Sie sich bei “Bund ID” eine ID erstellen. Im eGBR stellen Sie damit einen Antrag für Ihren eHBA. Hier wählen Sie einen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) aus, der den eHBA produziert. Bei ihm bestellen Sie den eHBA.

TI-Zugang für Ihre Institution: SMC-B Karte

Sobald Ihren Ihr eHBA vorliegt, können Sie Ihre SMC-B Karte beantragen. Das läuft ähnlich wie der eHBA-Antrag. Sie stellen wieder einen Antrag im eGBR: diesmal mit Ihrem Institutionskennzeichen, mit der Ausweisnummer Ihres eHBAs und einem Nachweis, der Ihre Vertretungsberechtigung für Ihre Institution belegt. Danach erhalten Sie eine SMC-B Vorgangsnummer, die Sie bei Ihrem VDA angeben. Sobald Ihre Karte bei Ihnen ist, schalten Sie sie frei. Dadurch werden Sie in der TI gefunden.

Verbindung in die TI: Kartenterminal

Sobald Ihnen eHBA und SMC-B vorliegen, können Sie das Kartenterminal bestellen. Es wird vorkonfiguriert und Ihnen dann zugeschickt. Der Anschluss funktioniert ganz easy, dafür brauchen Sie keinen Techniker. Sie packen einfach das Kartenterminal aus, schließen es an Strom und Internet an, setzen Ihre SMC-B Karte ein und schon sind Sie mit der TI verbunden.

Einrichtung der TI: Anschluss und KIM-Adresse

Wenn Ihr Kartenterminal eine sichere Verbindung zur TI hergestellt hat, richten Sie Ihren miyaTI-Zugang ein. Dafür erstellen Sie Ihren TI-Account, aktivieren einmalig Ihre SMC-B und richten danach Ihre KIM-Adresse ein. Ist das erledigt, können Sie die Erstattung im GKV-Antragsportal beantragen.

Mit miya sicher an die TI anschließen
Wir begleiten Sie die ganze Zeit!

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FAQs zu miyaTI

Brauche ich eine (spezielle) Praxisverwaltungssoftware, um die TI zu nutzen?
Nein, miyaTI funktioniert unabhängig von einer Praxisverwaltungssoftware.

Was sind TI-Fachanwendungen?
TI-Fachanwendungen sind spezialisierte digitale Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), die konkrete medizinische oder administrative Prozesse im Gesundheitswesen digital und sektorenübergreifend unterstützen. Sie bauen auf der sicheren TI-Infrastruktur auf und sind für bestimmte Aufgaben vorgesehen, z. B. Dokumentenübertragung, Kommunikation und den Zugriff auf Patientendaten.

Welche TI-Fachanwendungen gibt es?

  • KIM
  • ePA
  • NFDM
  • eMP
  • TIM

Was ist der eHBA und wofür brauche ich ihn?
Den elektronisches Heilberufsausweis (eHBA) brauchen Sie als Hebamme, …

  1. um die SMC-B Karte, also die Institutions- oder Praxiskarte bestellen zu können. Sie weisen sich mit dem eHBA aus. Ohne eHBA keine SMC-B.
  2. um im Verzeichnisdienst (VZD) der TI, also dem zentralen bundesweiten TI-Adressbuch, als einzelne Person gelistet zu werden.

Weitere Funktionen hat der eHBA aktuell nicht. Bewahren Sie ihn trotzdem gut auf, denn schon bald könnte der Gesetzgeber neue Funktionen freigeben, für die Sie Ihren eHBA benötigen.

Braucht jede Hebamme einen eHBA?
Angestellte Hebammen benötigen keinen eigenen eHBA, da es aktuell kaum sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten gibt. Als Inhaberin einer Hebammenpraxis oder eines Geburtshauses können Sie die SMC-B Karte beantragen und müssen im Antrag eine institutionsangehörige Person mit eHBA benennen. Für die Bestellung der SMC-B Karte benötigen Sie genau einen eHBA. Der eHBA gehört der Person, die ihn beantragt hat, also der Hebamme selbst.

Was ist die SMC-B Karte und wo bekomme ich sie?
Wenn Sie Ihren eHBA in Händen halten, sind Sie berechtigt, den TI-Zugang für Ihre Organisation zu bestellen. Sie erhalten dann eine elektronische Institutionsausweiskarte, die SMC-B Karte. Sie ähnelt einer SIM-Karte. Die SMC-B erhalten Sie bei einem dafür zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA), nachdem Sie offiziell als Hebamme registriert und im Gesundheitsberuferegister (GBR) Ihrer Region eingetragen sind.

Was ist der Unterschied zwischen eHBA und SMC-B Karte?
Die SMC-B Karte ist der Ausweis einer Einrichtung oder Institution, also z. B. Ihrer Praxis. Der eHBA ist die Ausweiskarte für eine bestimmte Person, die als Leistungserbringer arbeitet.
Hinweis: Wenn Sie eine SMC-B Karte beantragen, brauchen Sie dafür den eHBA.

Was brauchen Hebammen für den TI-Anschluss?
Bei miyaTI brauchen Sie nur wenig: eine funktionierende Internetanbindung, ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone), ein TI-Kartenlesegerät, Ihre SMC-B Karte und den eHBA sowie einen TI-Anbieter.

Welche TI-Fachanwendungen können Hebammen nutzen?

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ePA – elektronische Patientenakte
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • eMutterpass in der ePA

Was brauche ich für die TI?
Ihre Organisation gilt als angeschlossen, sobald Sie folgendes besitzen oder eingerichtet haben:

  1. eHBA: elektronischer Heilberufsausweis, jede Hebamme mit Berufsurkunde kann ihn für sich beantragen.
  2. SMC-B: Institutions- oder Praxisausweis, damit weist sich eine Praxis oder Organisation innerhalb der TI aus. Jede Praxis kann ihn beantragen.
  3. Kartenterminal: Über das Kartenterminal stellt Ihre Organisation eine Verbindung mit der TI her. Es ist beim TI-Anbieter erhältlich.
  4. TI-Zugang: Eine sichere Verbindung des Kartenterminals mit der TI, z. B. über ein TI-Gateway. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem TI-Anbieter.
  5. KIM-Postfach: Eine sichere E-Mail-Adresse für Ihre Organisation innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Welche Internetgeschwindigkeit benötige ich für die TI?
Wenn Sie bisher E-Mails und Suchmaschinen über Ihren Internetanschluss nutzen konnten, werden Sie problemlos in der TI arbeiten können. Sollten Sie später regelmäßig Röntgenbilder oder MRT-Scans aus der Elektronischen Patientenakte (ePA) im Detail betrachten wollen, brauchen Sie eine stabile und schnelle Internet-Anbindung. Die gängigen TI-Funktionen (KIM und Verzeichnisdienst) können auch ohne mobile Datentarife genutzt werden.

Ist es sinnvoll, zusätzlich ein mobiles Kartenlesegerät anzuschaffen?
Nein, denn mobile Kartenlesegeräte haben keine TI-Verbindung, sondern speichern lediglich die Daten, die über die eGK (elektronische Gesundheitskarte) auslesbar sind.

Kann ich die TI auch mobil, z. B. bei einem Hausbesuch nutzen?
miyaTI hat eine Extrazulassung für die mobile TI-Nutzung, damit Sie beispielsweise auch bei einem Hausbesuch auf Ihr KIM-Postfach (E-Mail in der TI) zugreifen können. Dazu brauchen Sie nur ein Tablet oder Handy, das Zugang zum Internet hat.