Die eVB ist da!

Pilotprojekt zur elektronischen Versichertenbestätigung

 

Die elektronische Versichertenbestätigung

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Hebammenleistungen abrechnen, ohne dass die Versicherte auf einem Versichertenbestätigungsformular auf Papier unterschreiben muss – und ohne, dass Sie bei der Rechnungsstellung Unterlagen per Post an die Krankenkasse schicken müssen.

Wir lassen diese Vorstellung Realität werden!

Gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse und der DAVASO erproben wir in miya Abrechnung & Organisation ein innovatives Verfahren zur elektronischen Versichertenbestätigung – per App!

So einfach geht’s!



Ihre betreute TK-Versicherte lädt sich die kostenlose TK-BabyZeit App auf ihr Smartphone und registriert sich zur Teilnahme am Verfahren zur eVersichertenbestätigung.



Bei Anlage der Versicherten in miya Abrechnung & Organisation erkennt miya automatisch, ob die Versicherte am eVB-Verfahren teilnimmt. Sie können dann für einzelne Rechnungspositionen mit nur einem Klick eine elektronische Versichertenbestätigung von der Versicherten anfragen. Für Besuche in der Tagesplanung können Sie mit einem Klick direkt für alle Leistungen, welche eine Versichertenbestätigung benötigen, eine entsprechende Anfrage an die Versicherte senden.



Die Versicherte erhält bei einer eingehenden Bestätigungsanfrage für eine Leistung eine Push Benachrichtigung auf ihr Smartphone und kann sich über die TK-BabyZeit App Informationen zu der zu bestätigenden Leistung anzeigen lassen. Mit nur einem Klick bestätigt sie den Erhalt der Leistung.
Die Antwort auf die Bestätigungsanfrage wird automatisch in miya der Leistung zugeordnet und diese entsprechend visuell für Sie gekennzeichnet.



Bei der Rechnungsstellung werden die elektronischen Versichertenbestätigungen automatisch mit den Rechnungsdaten an die Krankenkasse geschickt – ohne dass Papierunterlagen eingereicht werden müssen.

Weitere Informationen zum Ablauf der eVB in miya

 

Fragen und Antworten

Wer kann am Pilotprojekt zur elektronischen Versichertenbestätigung teilnehmen?
Alle Kund*Innen von miya Abrechnung und Organisation können Bestätigungsanfragen an TK Versicherte stellen, welche die TK-BabyZeit App heruntergeladen haben und sich für die Teilnahme an der eVersichertenbestätigung registriert haben.

Ab wann kann ich die elektronische Versichertenbestätigung nutzen?
Die Funktionen zur elektronischen Versichertenbestätigung sind ab dem 01.12.2021 für alle Kund*Innen in miya freigeschaltet.

Wie kann ich am Pilotprojekt teilnehmen?
Für die Teilnahme am Pilotprojekt ist für miya Kund*Innen keine weitere Registrierung notwendig. Sie können direkt mit Versicherten der TK das Verfahren für die elektronische Versichertenbestätigung nutzen.

Wo finde ich die eVB in miya Abrechnung & Organisation?
Weitere Informationen, wie Sie in miya Abrechnung und Organisation eVB anfordern und damit arbeiten finden Sie unter:
https://confluence.yoshteq.de/pages/viewpage.action?pageId=150601729

Welche Auswirkungen birgt es, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt?
Im Pilotprojekt soll sowohl der technische als auch der praktische Ablauf des Verfahrens erprobt werden. Während des Pilotprojekts werden wir Rückmeldungen von Ihnen und den TK-Versicherten, soweit möglich, wieder in die Abläufe einfließen zu lassen. Somit kann es während der Phase des Pilotprojekts zu Änderungen im Verfahren kommen.

Kann ich Leistungen die per eVB bestätigt wurden gemeinsam mit Leistungen die auf Papier quittiert wurden in einer Rechnung abrechnen?
Nein, hierfür sind getrennte Rechnungen nötig. Es dürfen keine Rechnungen mit Mischformen der Versichertenbestätigung eingereicht werden. Zu einer Rechnung, deren Leistungen mittels eVB bestätigt wurden, dürfen auch keine sonstigen Papierunterlagen eingereicht werden.

Kann ich bereits erbrachte Leistungen die bereits auf Papier bestätigt wurden, nachträglich per eVB nochmals einreichen?
Nein, denn für die eVB gelten die sonstigen vertraglichen Regelungen des Hebammenhilfevertrags unverändert. Das bedeutet auch, dass die Leistungen zeitnah bestätigt werden müssen.

Wohin schicke ich ärztliche Anordnungen bei Rechnungen mit Leistungen die per eVB bestätigt wurden?
Für ärztliche Anordnungen gibt es bei diesen Rechnungen eine Eingabemaske, bei der Sie die Daten der vorliegenden Anordnung elektronisch erfassen müssen. Diese Daten werden dann ebenfalls bei Abschluss einer Rechnung elektronisch an die Krankenkasse übertragen. Die originale Anordnung müssen Sie aufbewahren um diese im Fall von Beanstandungen oder Stichprobenkontrollen vorweisen zu können. Bei den entsprechenden Rechnungen dürfen keine Papierunterlagen an die Krankenkasse geschickt werden.

Wie informiere ich eine TK-Versicherte am einfachsten über die elektronische Versichertenbestätigung?
Die Techniker Krankenkasse bietet kostenfreie Postkarten zum aushändigen an die Versicherten an, welche über das Verfahren und die notwendigen Schritte zur Teilnahme informiert. Eine digitale Version finden Sie hier.

Elektronische Versichertenbestätigung, eVB oder eVersichertenbestätigung?
Für die Kommunikation mit den verschiedenen Teilnehmer*Innen des Pilotprojekts werden verschiedene Abkürzungen für die „elektronische Versichertenbestätigung“ verwendet. Für die Kommunikation mit unseren Kund*Innen verwenden wir die Abkürzung eVB, die Techniker Krankenkasse verwendet in der TK-BabyZeit die Abkürzung eVersichertenbestätigung.

 

 

Die App für TK-Versicherte

Damit Ihre TK-Versicherte die Leistungen elektronisch bestätigen kann, benötigt sie die kostenlose App TK-BabyZeit. Darin identifiziert sie sich mit ihren Versichertendaten und kann sich zum Verfahren der eVersichertenbestätigung anmelden.

 

Die Projektpartner

Mit den folgenden Projektpartner arbeiten wir bei der yoshteq GmbH & Co. KG gemeinsam an dem Pilotprojekt und der gemeinsamen Vision, mit der elektronischen Versichertenbestätigung einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Hebammenabrechnung zu gehen.

 

Die Techniker Krankenkasse ist mit fast 11 Millionen Versicherten Deutschlands größte Krankenkasse. Aus ihrem Selbstverständnis als treibende Kraft für kluge Gesundheitslösungen mit dem Menschen im Mittelpunkt, entwickelt die Techniker Krankenkasse Innovationen im und für das Gesundheitswesen. Die Beteiligung an dem Projekt elektronische Versichertenbestätigung steht in einer Reihe mit anderen Digitalisierungsinitiativen mit dem Ziel, Prozesse für alle Beteiligten zu optimieren, zu vereinfachen und zukunftsfähig auszugestalten.

Als Technologieanbieter und Servicepartner unterstützt die DAVASO einen Großteil der Gesetzlichen Krankenkassen, darunter auch die Techniker Krankenkasse, im Bereich Abrechnungsmanagement. Ein erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist die Digitalisierung von Versorgungsprozessen. Mit dem DAVASO-Portal arbeitet die DAVASO bereits aktiv daran, Vorgänge rund um die Abrechnung digital abzubilden und Rechnungsinformationen jederzeit online zugänglich zu machen.