Nutzungsbedingungen miya – Managementsystem für Hebammen und miyaTI
Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Software-as-a-Service Angebot miya und miyaTI von yoshteq gegenüber gewerblich oder selbständig beruflich tätigen Nutzern i.S.v. § 14 BGB (im Folgenden: „Kunden“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn yoshteq der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Für Zusatzdienste von Drittanbietern, die in miya eingebunden werden, gelten außerdem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
1 Leistungsumfang
1.1 Gegenstand des Dienstes ist die Bereitstellung der Softwareanwendung miya sowie die Speicherung der im Rahmen der Nutzung von miya vom Kunden erzeugten Daten und die Bereitstellung von miyaTI. Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich jeweils aus der bei Abschluss des Vertrags maßgebenden Leistungsbeschreibung. Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung wird auf den Internetseiten von miya veröffentlicht; yoshteq überlässt dem Kunden auf Anfrage die bei Abschluss des Vertrags mit ihm geltende Fassung der Leistungsbeschreibung. Angaben in der Leistungsbeschreibung enthalten keine Garantien im Rechtssinn. yoshteq entwickelt miya und miyaTI nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung sich gegebenenfalls ändernder rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen und Nutzeranforderungen weiter. Das Nutzungsrecht des Kunden bezieht sich auf die jeweils aktuelle, von yoshteq bereitgestellte Version.
1.2 Die von yoshteq geschuldete Verfügbarkeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Während der danach geschuldeten Verfügbarkeit kann der Betrieb für vorbeugende Wartungsarbeiten, soweit notwendig, unterbrochen werden. yoshteq wird solche Unterbrechungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten möglichst kurz halten und möglichst frühzeitig ankündigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, yoshteq unverzüglich solche Störungen anzuzeigen.
2 Zugang zu miya
2.1 Zugang und Nutzung von miya erfolgen per Web Browser über das Internet. Die notwendigen Systemanforderungen und Informationen über die von miya unterstützten Web Browser ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (vgl. Ziffer 1). Bei der Registrierung erhält der Kunde ein Kennwort, welches er selbst ändern kann. Benutzername und Kennwort sind geheim zu halten und dürfen nicht übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen werden.
3 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung von miya
3.1 Hat der Kunde einen Testzugang erworben, so gewährt ihm yoshteq einen zeitlich befristeten, kostenfreien Zugang zu miya. Nach Ablauf des Testzeitraums erlischt die Zugangsberechtigung. Der Zugang wird dann gesperrt ohne Anspruch des Kunden auf die während des Testzeitraums erstellten Daten, sofern nicht innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Testzeitraums ein Vertrag über die reguläre Nutzung von miya zustande kommt.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch eine Bestellung des Kunden und Annahme durch yoshteq. Mit Vertragsabschluss endet der Testzeitraum, die Nutzung von miya ist ab dem Monat des Vertragsabschlusses kostenpflichtig.
3.3 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Der Kunde kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zehn (10) Tagen, yoshteq mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen; soweit yoshteq über einen gesicherten Kundenservicebereich die Möglichkeit hierzu eröffnet, kann der Kunde eine Kündigung auch über eine dort vorgehaltene Eingabemaske erklären.
3.4 Das Recht eines jeden Vertragspartners, den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. yoshteq kann unter anderem dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde (a) für zwei (2) aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung für einen Abrechnungszeitraum oder eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Fälligkeitstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume erreicht, und/oder (b) wenn der Kunde mutmaßlich seine Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können; letzteres wird vermutet, wenn der Kunde oder ein Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt hat.
3.5 Mit Beendigung des Vertrags endet auch die Verpflichtung von yoshteq, über miya gepflegte und verwaltete Daten des Kunden weiterhin zu speichern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst herunterzuladen. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden für einen Zeitraum von sechs Monaten durch yoshteq aufbewahrt und anschließend gelöscht. Für eine nachträgliche Bereitstellung der Daten während der Aufbewahrungszeit kann yoshteq je nach Aufwand ein Entgelt von bis zu 50,00 € verlangen.
4 Vertragsbeginn, Laufzeit, Entgelt und Kündigung von miyaTI
4.1 Ein Vertrag kommt zustande durch eine Bestellung des Kunden und Annahme durch yoshteq. Die Laufzeit des Vertrages startet, sobald die erste monatliche Zahlung für die miyaTI fällig ist. Die monatliche Zahlung beginnt regulär mit dem Anschluss der Praxis an die TI, beziehungsweise 30 Kalendertage nachdem das Kartenlesegerät zugestellt wurde. Unabhängig vom tatsächlichen Stand der Anbindung des Kunden erfolgt spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss die erste monatliche Zahlung.
4.2 Der Vertrag läuft regulär über 60 Monate und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
4.3 Eine Rückgabe der gelieferten Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) oder gebuchter Dienstleistungen ist ausschließlich in den gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Fällen möglich.
4.4 Eine Weitergabe von TI-Komponenten oder gebuchten Leistungen an Dritte ist unzulässig. Im Fall der Praxisübernahme durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger kann eine Übertragung der Komponenten und der zugehörigen Nutzungsrechte erfolgen, sofern diese mindestens drei Monate im Voraus schriftlich angezeigt wird.
4.5 Bei Aufgabe der Praxis ist die Kundin verpflichtet, die TI-Komponenten außer Betrieb zu nehmen. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende der Praxisaufgabe möglich. Erfolgt die Vertragsbeendigung vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit von 60 Monaten, stellt der Anbieter eine Abschlussrechnung über den noch offenen Restwert des vorfinanzierten Kartenterminals.
4.6 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich die entsprechenden gesetzlichen Erstattungspauschalen erhöhen. Eine Erhöhung über die jeweils geltenden Pauschalen hinaus ist ausgeschlossen.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung für die Leistungen von yoshteq ergeben sich aus der bei Abschluss des Vertrags gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusiv der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde yoshteq, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
5.3 Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.B. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet yoshteq für den erhöhten Administrationsaufwand ein Entgelt von 10,00 €.
5.4 yoshteq erstellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung die per E-Mail versendet wird. Der Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann yoshteq hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
5.5 yoshteq kann die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats angemessen erhöhen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ordentlich spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden soll, so gilt ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Vergütung.
6 Nutzungsrechte des Kunden
6.1 yoshteq räumt dem Kunden an dem jeweils zur Verfügung gestellten Software-as-a-Service Produkt miya ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen ein.
6.2 Das Recht des Kunden beschränkt sich auf den Zugriff auf die Software miya zur Verarbeitung von Daten zur Abwicklung eigener geschäftlicher Tätigkeiten durch von ihm autorisierte Personen. Eine Überlassung von miya an den Kunden erfolgt nicht. Der erlaubte Nutzungsumfang ergibt sich aus der lizenzierten Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf die Software zugreifen dürfen.
6.3 Sämtliche Rechte an miya verbleiben bei yoshteq. Jede über die vorstehend erlaubte Nutzung hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet: Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über den erlaubten Umfang hinaus zu nutzen, sie zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, sei es sie zu vermieten oder zu verleihen, oder die Software zu ändern oder sonst umzuarbeiten.
7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, von yoshteq per E-Mail übermittelt werden.
7.2 Der Kunde ist für die Schaffung der erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und yoshteq bis zum Übergabepunkt. Der Routerausgang des Servers, auf dem miya zur Verfügung gestellt wird, ist Übergabepunkt der Leistungen von yoshteq.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten (z.B. ausreichende Schutzeinrichtung gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung), dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die yoshteq zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.
7.4 Der Kunde verwaltet Kennwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Kennwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Kunde hat yoshteq unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt sind. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, dass Kennwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte.
7.5 Der Kunde wird Daten, die von miya gepflegt und verwaltet werden, auf eigenen Systemen maschinenlesbar regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern, damit die Daten bei einem etwaigen Verlust anlässlich der Nutzung von miya rekonstruiert werden können.
7.6 Der Kunde hat yoshteq über erkennbare Störungen an miya unverzüglich zu unterrichten und yoshteq in angemessenem Umfang bei der Störungsbeseitigung zu unterstützen.
7.7 Der Kunde darf miya nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwenden.
7.8 Bei einem erheblichen Verstoß gegen die genannten Pflichten ist yoshteq berechtigt, den Zugang zu miya zu sperren und das Vertragsverhältnis zu kündigen. Im Fall einer Sperrung besteht der Entgeltanspruch von yoshteq fort. Falls der Kunde eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des yoshteq aus der Pflichtverletzung Nutzungsbedingungen miya entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt yoshteq von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
8 Sach- und Rechtsmängel
8.1 yoshteq leistet Gewähr dafür, dass die bereitgestellte Software miya für die Dauer des Vertrags frei von Sachmängeln ist, die die Nutzung der Software mehr als nur unwesentlich einschränken, und dass der Kunde an einer vertragsgemäßen Nutzung nicht durch Rechte Dritter gehindert wird.
8.2 yoshteq erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung oder dadurch, dass dem Kunden eine Möglichkeit aufgezeigt wird, die Auswirkungen des Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden.
8.3 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung verlangen oder den Vertrag außerordentlich wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs kündigen.
8.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung von yoshteq wegen anfänglicher Mängel ist ausgeschlossen.
9 Haftung
9.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruches nach vorliegender Klausel.
9.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von yoshteq oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von yoshteq beruhen, haftet yoshteq unbeschränkt.
9.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet yoshteq unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet yoshteq nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 8.4 dieser Haftungsklausel. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet yoshteq nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrages typischerweise gerechnet werden muss.
10 Allgemeine Bestimmungen
10.1 Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Rheinzabern soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Stand: Oktober 2025
yoshteq, Rheinzabern